Eigener Reisepass für Kinder erforderlich

Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni 2012 ungültig
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich:
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.
Weiterführende Informationen zur Passausstellung: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html
Weiterführende Informationen zu Reiseinformationen:
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/laenderspezifische-reiseinformationen.html
Liebocher Nachttaxi
Jeweils im Anschluss an die Grazer Nightline steht für unsere Liebocher ein Taxi, von der Endstation Seiersberg bis vor die Haustür in Lieboch, zur Verfügung!
Abfahrtszeit Nightline (N6) vom Jakominiplatz:
0.30 Uhr – 1:30 Uhr – 2:30 Uhr (Fr. auf Sa., Sa. auf So. und vor Feiertagen)
Info zur Grazer Nightline: http://www.grazmobil.at/home/pages/nightline.html
Bitte bei folgender Telefonnummer vorab Ihre Fahrt anmelden:
0316 / 71 10 98
Preis pro Fahrt EUR 3,-/Person
Das Nachttaxi ist ein freiwilliges Service der Gemeinde zur Sicherung der Liebocher BürgerInnen. Die Gemeinde übernimmt dadurch keine Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes!
Zahung mit Abbuchungsauftrag
Liebe Liebocherin! Lieber Liebocher! Sehr geehrter Abgabepflichtiger!
Wir wollen Sie nochmals auf die zeit- und kostensparende Form des Zahlungsverkehrs mit Abbuchungsauftrag hinweisen.
Vorteile dieses Verfahrens:
· Sie brauchen sich um die Fälligkeiten der Zahlungen nicht mehr zu kümmern, d.h. die Beträge werden automatisch termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
· Im Gegensatz zum Dauerauftrag werden auch Vorschreibungsänderungen berücksichtigt und sind bei Ihrem Geldinstitut keine Veranlassungen nötig.
· Beim Einziehungsverfahren fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
· Sie erhalten wie gewohnt die vierteljährliche Vorschreibung und ist dann am Zahlschein anstelle des Betrages der Vermerk „Abbuchung“ eingedruckt. Somit haben Sie auch die entsprechende Kontrollmöglichkeit.
· Für Sie besteht auch die Möglichkeit, dass der Abbuchungsauftrag jederzeit wieder widerrufen werden kann.
Wir möchten Sie daher um Ihr Vertrauen bitten und ersuchen Sie, falls es Ihre Zustimmung findet, den Abschnitt der Einzugsermächtigung mit den Daten Ihres kontoführenden Geldinstitutes zu ergänzen und unterschrieben an uns zurückzumitteln.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Natascha Blazovnik (Tel.Nr.03136/61400-22) und Herr Gerhard POSSERT (Tel.Nr. 03136/61400-23) gerne zur Verfügung.
