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Marktgemeinde Lieboch

Wissenswertes zu Praktika und Ferialjobs

Erste berufliche Erfahrungen zu machen, Kenntnisse und den Lebenslauf erweitern oder eigenes Geld verdienen; Gründe für einen Ferialjob oder ein Praktikum gibt es viele. Die wichtigsten Infos und Links sind hier für dich zusammengefasst.

Ein Ferialjob ist ein Arbeitsverhältnis in den Ferien, das ab Vollendung der Schulpflicht und ab dem 15. Geburtstag erlaubt ist. Die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Kollektivvertrag der Branche (regelt Arbeitszeit, Höhe des Lohns etc.) gelten dabei. Bei Praktika unterscheidet man zwischen Pflichtpraktika (in Studien- oder Lehrplänen vorgeschrieben) und freiwilligen Praktika (z.B. Volontariat). Achte auf den Unterschied zwischen Arbeits- und Ausbildungsverhältnis. Wenn kein Arbeitsverhältnis vorliegt (z.B. Volontariat), bedeutet das keinen Lohn nach dem Kollektivvertrag (höchstens „Taschen­geld“) und keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub oder Fortzahlung deines Lohns im Krankheitsfall. Es gibt aber auch keine Bindung an Arbeits­zeit­en und im Mittelpunkt steht Wissensvermittlung passend zur Aus­bildung (nicht Arbeitsleistung). Praktika sind meistens Arbeits-, können aber auch Ausbildungsverhältnisse sein.

Neben der Suche auf verschiedenen Plattformen oder in deinem Umfeld, kannst du auch bei einem Unternehmen direkt anfragen, ob Ferialjobs oder Praktika vergeben werden. Frage möglichst früh an (Dez./Jän.) und bereite deine Bewerbungsunterlagen und das Bewerbungsgespräch gut vor.  Lass dir die Zusage sowie die Tätigkeiten, Arbeitszeit und -ort, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Entlohnung und evtl. die Kosten für Quartier und Verpflegung in einem Arbeitsvertrag(Dienstzettel) bestätigen.

Bei Ferialjobs oder bezahlten Pflichtpraktika muss dich der Arbeitgeber vor Arbeitsantritt bei der Gesundheitskasse an­meld­en und dir die Anmeldung übermitteln. Bei einem Pflicht­prak­ti­kum ohne Bezahlung bleibt der Un­fall­ver­sich­er­ungs­schutz über die SchülerInnen- / Student­­Inn­en­un­fall­ver­sich­er­ung genauso wie eine be­steh­en­de Mitversicherung bei den Eltern aufrecht.

Vereinbare im Vorhinein Beginn und Ende deiner täglichen Arbeitszeit, sowie evtl. freie Tage und dokumentiere deine Tätigkeiten und die Arbeitszeit. Unterschreibe keine Verzichtserklärungen oder Arbeitszeitaufzeichnungen, die nicht stimmen!Unter 18 Jahren darfst du auch keine Überstunden machen. Bei Problemen hol dir Hilfe; z.B. beim Betriebsrat, der Fachgewerkschaft oder der Arbeiterkammer. Vergiss nicht, dir eine Bestätigung überdie Absolvierung des Praktikums geben zu lassen und wenn du Lohnsteuer gezahlt hast und keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, dir diese mit der Arbeitnehmerveranlagung zurückzuholen.

Links:

Suche von Ferialjobs und Praktika und allgemeine Infos: https://www.logo.at/arbeit

Detailliertere Hinweise: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html

Tipps und Anleitung für Bewerbungsunterlagen: (z.B.) https://www.ams.at/arbeitsuchende/richtig-bewerben#steiermark oder  https://careercenter.uni-graz.at/de/bewerberinnen/stellensuche/

Muster-Dienstzettel: https://stmk.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/arbeitundrecht/arbeitsvertrag/Dienstzettel.html

Arbeitnehmerveranlagung: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung.html

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