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Marktgemeinde Lieboch

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8501 Lieboch
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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark - Einmalzuschuss für die Heizperiode 2023/2024

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 02. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden und beträgt € 340,-- für alle Heizungsanlagen. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die Antragsteller:in zumindest seit 1. September 2023 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat. Wenn Mitbewohner:innen im Haushalt leben, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen auch die angeführten Mitbewohner:innen seit 1. September 2023 mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hautwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.

Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können wiederum keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

  • Für Ein-Personen-Haushalte € 1.392,--
  • Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,--
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 418,--

Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark