Öffentlicher Verkehr
15 % Rückerstattung für
- KlimaTicket Steiermark Classic
- KlimaTicket Steiermark Classic übertragbar
- KlimaTicket Steiermark Senior/Junior/Spezial
- Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge
- Top-Ticket für Studierende
- SchülerInnen-Ticket
- Lehrlings-Ticket
Die Förderung für das KlimaTicket Österreich orientiert sich am Förderbetrag für das KlimaTicket Steiermark.
Sämtliche andere Tickets, wie Tages-, Wochen- Monatstickets etc. werden nicht mehr gefördert.
Fördervoraussetzung:
- Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Marktgemeinde Lieboch zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
- Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum
- Bei übertragbaren Tickets: Rechnung mit Namen erforderlich.
Mehrtägige Kindergarten-, Schul- und Sportveranstaltungen
Antrag für Förderung einer mehrtägigen Kindergarten-, Schul- und Sportveranstaltung: Hier downloaden!
Einmal pro Schuljahr für konkrete Kindergarten-, Schul- oder Sportveranstaltungen (Schikurs, Schullandwoche, Ferienwoche, Schwimmkurse etc.) bis zur Matura
Vorlage der (Schul)Bestätigung über die Teilnahme.
Persönliches oder schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde (E-Mail: gde@lieboch.gv.at) mit Bankverbindung
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz des Kindes und mind. eines Elternteiles in der Marktgemeinde Lieboch zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung und des Ansuchens
Frist zur Antragstellung:
• Ansuchen ist bis max. ein Jahr ab der Veranstaltung zu stellen
Bade-Saisonkarten
Antrag für Förderung einer Bade-Saisonkarte: Hier downloaden!
Für Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr 50 % der Kosten, auch auf Familienkarten auszuweiten.
Gilt für folgende Freibäder:
Freibad Ligist, Freibad Stainz, Freibad Straßgang, Freibad Bärnbach, Freibad Frauental, Schwarzl Freizeitzentrum, Copacabana
Die Förderung ist nur im laufenden Kalenderjahr möglich. Es gilt das Datum des Belegs.
Geburten
Bis zu 6 Monaten nach Geburt erhalten die frisch gebackenen Eltern in der Marktgemeinde einen "Baby-Rucksack" sowie 100,- LiebochTaler.
Abholung zu den Parteienverkehrszeiten im Marktgemeindeamt.
Schulstartgeld für Erstklässler der VS Lieboch
Einmalig 100,- pro Kind
Bestätigung, welche zum Abholen der Förderung in der Marktgemeinde erforderlich ist, wird von der Volksschule ausgehändigt.
Die Förderung kann bis 31.12. im laufenden Schuljahr ausgezahlt werden.
Schulgeld PMS Dobl
Einmalig 150,- pro Kind und Schuljahr
Die Förderung kann im Marktgemeindeamt unter Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung von der PMS Dobl abgeholt werden.
Die Förderung wird bis längstens 31.12. für das vorangegangene Schuljahr ausgezahlt.